Konformitätserklärung gemäß EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle („Verpackungsverordnung“ bzw. „PPWR“), die am 12. Februar 2025 in Kraft getreten ist, enthält harmonisierte Vorschriften für Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, um Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten.

Wir erfüllen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Artikel 5, Absatz 4, bezüglich der maximal zugelassenen Konzentrationen von Schwermetallen.

Die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom aus Stoffen in Verpackungen oder Verpackungsbestandteilen überschreitet nicht 100 mg/kg (0,01 Gew.-%).

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